Fahren ohne Führerschein: Was in Deutschland wirklich erlaubt ist
Viele Menschen fragen sich, ob man in Deutschland ohne Führerschein ein Auto oder ähnliches Fahrzeug fahren darf.
Die Antwort lautet:
👉 Ja, aber nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen.
Viele Menschen suchen online nach Begriffen wie ‚Auto ohne Führerschein‘ oder ‚legal ohne Führerschein fahren‘. Die meisten sind überrascht, dass es tatsächlich Fahrzeuge gibt, die man ganz legal ohne Fahrerlaubnis nutzen darf, und genau hier kommen Krankenfahrstühle ins Spiel.
Hier erklären wir dir genau, was erlaubt ist, wie die Gesetzeslage aussieht und welche Fahrzeuge du wirklich komplett ohne Führerschein im Straßenverkehr bewegen darfst.
Welche Fahrzeuge dürfen ohne Führerschein geführt werden?
In Deutschland gibt es genau zwei Kategorien von Fahrzeugen, die du legal führerscheinfrei fahren darfst:
1. Krankenfahrstühle nach § 4 FeV (heutige Krankenfahrstühle)
Diese Fahrzeuge sind auch heute noch zugelassen und dürfen weiterhin neu in Verkehr gebracht werden.
Typisch sind:
- vier Räder
- konstruktive Höchstgeschwindigkeit max. 15 km/h
- ausschließlich Elektroantrieb
- 300kg Leergewicht
- max. 1,2m breit
- keine Passagiere, Fahrer ist immer allein unterwegs
Diese Fahrzeuge sind fahrerlaubnisfrei, weil sie laut Gesetz nicht als „Kraftfahrzeug“ im Führerscheinsinne gelten.
Sie eignen sich hervorragend für den innerstädtischen Kurzstreckenverkehr und bieten eine angenehm unkomplizierte Möglichkeit, vollständig führerscheinfrei mobil zu sein. Durch ihre kompakte Bauweise und den leichten Elektroantrieb sind sie ideal für einfache Wege, Besorgungen und alltägliche Fahrten auf überschaubaren Distanzen.
2. Krankenfahrstühle nach § 76 Nr. 2 FeV (Bestandsschutz-Fahrzeuge bis 25 km/h)
Diese Fahrzeuge konnten nur bis Mitte 2002 neu zugelassen werden. Fahrzeuge die aber bereits davor im Betrieb befindlich waren dürfen nach §76 bis heute weiterhin komplett ohne Führerschein gefahren werden.
Voraussetzungen für echten Bestandsschutz
Das Fahrzeug muss:
- vor dem 1. September 2002 als „Sonstiges Kraftfahrzeug Krankenfahrstuhl“ zugelassen worden sein (→ erkennst du z. B. an der grünen TÜV-Bescheinigung)
- max. 25 km/h fahren
- ein Leergewicht bis 350 kg haben
- ein zulässiges Gesamtgewicht von 500 kg besitzen
- je nach Erstzulassung ein oder zwei Sitze haben (Fahrzeuge die vor dem 01.06.1999 zugelassen wurden dürfen einen Passagier mitnehmen)
Auch sie sind optimal für den alltäglichen Kurzstreckenverkehr geeignet. Durch ihren klassischen Benzinantrieb und die dadurch unkomplizierte Nachbetankung bieten sie jedoch im Alltag zusätzliche Flexibilität – insbesondere dann, wenn Wege einmal etwas weiter ausfallen oder häufiger hintereinander gefahren werden müssen. Viele Nutzer schätzen außerdem das vertraute Fahrgefühl und die hohe Alltagstauglichkeit, die diese Fahrzeuge trotz Führerscheinfreiheit mitbringen.
Für alle Krankenfahrstühle gilt:
👉 Diese Fahrzeuge dürfen fahrerlaubnisfrei, steuerfrei, mit Mopedkennzeichen, ohne TÜV gefahren werden – und das im ganz normalen Straßenverkehr. Das befahren von Rad- und Gehwegen ist nicht gestattet
Was ist NICHT führerscheinfrei?
❌ Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e (Aixam, Ligier, Microcar etc.)
Selbst wenn diese Fahrzeuge von 45 km/h auf 25km/h gedrosselt wurden, dürfen sie trotzdem nur mit Führerschein AM gefahren werden.
❌ alte gedrosselte PKW (Panda, Marbella, etc.)
Diese kursieren oft als angebliche „25er PKW ohne Führerschein“.
Fakt ist:
- nicht führerscheinfrei
- Führerschein Klasse B oder alte Klasse 5 erforderlich
- ein Mopedkennzeichen zulässig
- keine TÜV Befreiung
- nicht Steuerfrei
Warum wir uns auf Krankenfahrstühle spezialisiert haben
Als einziger Händler in Deutschland restaurieren wir echte Krankenfahrstühle nach §76 Nr. 2 FeV.
Unsere Fahrzeuge:
- werden technisch komplett überholt
- entsprechen den gesetzlichen Vorgaben
- kommen mit allen erforderlichen Papieren
- sind sofort fahrbereit – führerscheinfrei
- sind robust, wintertauglich und alltagstauglich
Damit bieten wir eine der wenigen legalen Möglichkeiten, ohne Führerschein mobil zu sein.
Für wen sind Krankenfahrstühle geeignet?
Häufige Situationen:
- Personen ohne Fahrerlaubnis
- Führerscheinsperre, aber weiterhin mobil bleiben wollen
- Senioren, die ein sehr langsames, aber witterungsgeschütztes Fahrzeug benötigen
- Menschen, die eine legale Alternative zu verbotenen „25er-Autos“ suchen
Fazit: Legal ohne Führerschein fahren? Ja – aber nur mit echten Krankenfahrstühlen
Wenn du tatsächlich ein Fahrzeug suchst, das du vollkommen ohne Führerschein fahren darfst, dann kommen realistisch nur zwei Arten infrage:
- Krankenfahrstühle nach § 4 FeV (heutige Elektromobile, 15 km/h)
- Krankenfahrstühle nach § 76 Nr. 2 FeV (Bestandsschutz-Fahrzeuge, 25 km/h)
Wir beraten dich gerne persönlich und zeigen dir die Unterschiede – inklusive Probefahrt.
Kontakt
- 📍 GAMMA Fahrzeuge GmbH – Rüthen (NRW)
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