Führerscheinfreie KFZ als praktische Hilfsmittel

Kraftfahrzeuge mit der Zulassung als „Sonderkraftfahrzeug Krankenfahrstuhl“ dürfen ohne Fahrerlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.

Die rechtliche Grundlage dafür ist die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):
- Kraftstoffbetriebene Krankenfahrstühle dürfen gemäß § 76 Nr. 2 mit bis zu 25 km/h gefahren werden.
- Elektrisch betriebene Krankenfahrstühle dürfen laut § 4 Abs. 1 mit bis zu 15 km/h geführt werden.

Außerdem hat das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2001 entschieden, dass auch Menschen ohne Behinderung solche Fahrzeuge ohne Fahrerlaubnis nutzen dürfen – es besteht also keine Einschränkung auf bestimmte Personengruppen (BVerwG, Urteil vom 18.10.2001, Az. 3 C 39.01).

  • 25km/h

    Höchstgeschwindigkeit
  • Lieferung

    Deutschlandweit
  • 2002

    Bis Baujahr
  • 160ccm

    Honda Benzinmotor

Unsere Modelle

Warum sehen unsere Krankenfahrstühle aus wie PKW?

Damit ein Fahrzeug als Krankenfahrstuhl gilt, muss es bestimmte technische Vorgaben erfüllen – z. B. hinsichtlich Gewicht, Sitzanzahl und Geschwindigkeit. Diese Anforderungen dienen der Abgrenzung zu regulären PKW und sind gesetzlich definiert.

Optisch jedoch gibt es keine Einschränkungen: Ein Krankenfahrstuhl darf wie ein PKW aussehen – inklusive Türen, Karosserieform und Innenausstattung.

Das bedeutet:
Fahrerlaubnisfreies Fahren in einem PKW-ähnlichen Fahrzeug ist in Deutschland zulässig, sofern das Fahrzeug offiziell als Krankenfahrstuhl zugelassen ist.

Unsere führerscheinfreien Fahrzeuge sind immer ein Gebrauchtfahrzeug mit einer Erstzulassung vor 09/2002.

Leider durften kraftstoffbetriebene Krankenfahrstühle, die wie ein PKW anmuten, nur bis August 2002 als Neufahrzeuge zugelassen werden. Weil diese Fahrzeuge jedoch einen Bestandschutz genießen (laut Bestandsschutzrecht FeV §76), dürfen sie weiterhin am Verkehr teilnehmen; über 08/2002 hinaus. Wir haben uns daher darauf spezialisiert diese Fahrzeuge verkehrstüchtig zu halten.

Warum ein Krankenfahrstuhl?

Die Zulassung als Sonderkraftfahrzeug Krankenfahrstuhl bringt mehr Vorteile, als man auf den ersten Blick vermuten würde:

– legal unterwegs ganz ohne Führerschein
– es fällt keine Kfz-Steuer an
– nur ein geringer Versicherungsbeitrag notwendig

 Ist ein Krankenfahrstuhl alltagstauglich?

Absolut!
Besonders Modelle, die vor Juni 1999 erstmals in Verkehr gebracht wurden, bieten sogar zwei Sitzplätze. Die Fahrzeuge haben einen großzügigen Kofferraum und eignen sich perfekt für Einkäufe oder Freizeitaktivitäten.

Wir haben uns auf praxisnahe, alltagstaugliche Fahrzeuge spezialisiert – damit du dich in deinem gewohnten Alltag frei und unabhängig bewegen kannst.

Kinderleichte Bedienung

Die Steuerung ist einfach und intuitiv:
- einfacher Gangwahlhebel für Vorwärts oder Rückwärts
- Kein Schalten notwendig
einfach Gas geben und bremsen wie im Auto
- Optional mit Handbetriebbei eingeschränkter Fußbeweglichkeit

Ausstattung und Individualisierung

Ob Standheizung, Rückfahrkamera, Einparkhilfe oder vieles mehr – dein Krankenfahrstuhl lässt sich mit zahlreichen Optionen individuell aufrüsten. Auch bei der Lackierung sind nahezu alle Farbwünsche möglich.

Da die Fahrzeuge bereits älter sind, wird jedes einzelne in unserer Werkstatt aufwendig generalüberholt – sowohl technisch als auch optisch.

Unsere Garantie:

- ein Jahr Gewährleistung auf jedes überholte Fahrzeug
- Langfristiger Service durch unser gut Sortiertes Lager, und unsere erfahrenen Werkstattmitarbeiter
- Auch nach der Gewährleistung sind wir für Sie da

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Adresse
Elmespöten 12-16 | 59602 Rüthen
Öffnungszeiten

Montags bis Freitags
von 7:30Uhr bis 18 Uhr

Öffnungzeiten am Samstag finden sie immer aktuell bei Google Maps

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