Führerscheinfreie Fahrzeuge – auch bekannt als Krankenfahrstühle – dürfen in Deutschland ohne Führerschein im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden.
Sie sind als "Sonderkraftfahrzeug Krankenfahrstuhl" zugelassen und unterliegen einer klaren gesetzlichen Regelung. Dabei handelt es sich nicht um eine Ausnahme oder Grauzone, sondern um eine seit vielen Jahren bestehende Fahrzeugklasse.
Der Begriff „Krankenfahrstuhl“ ist eine rechtliche Bezeichnung und sagt nichts über den Gesundheitszustand des Fahrers aus. Diese Fahrzeuge werden von Menschen genutzt, die altersbedingt oder aus anderen Gründen nicht mehr Auto fahren dürfen, und trotzdem mobil bleiben möchten.
Gerade in ländlichen Regionen, in denen Bus, Bahn oder Taxis nur eingeschränkt verfügbar sind, stellen sie eine praktische, legale und unkomplizierte Lösung dar.