Mobil bleiben – auch wenn Autofahren altersbedingt nicht mehr erlaubt ist

Viele Menschen verlieren im Alter ihre Fahrerlaubnis, möchten aber weiterhin selbstständig einkaufen, zum Arzt fahren oder Freunde besuchen. Genau dafür gibt es eine legale und bewährte Alternative.

Gestalten sie Ihren Alltag Selbstständig!

Jeder möchte seinen Alltag eigenständig gestalten.
Ohne Führerschein ist man jedoch schnell auf den öffentlichen Nahverkehr oder auf die Hilfe anderer angewiesen.
Einkäufe erledigen, Arzttermine wahrnehmen oder Freunde und Familie besuchen wird so oft unnötig kompliziert.
Unsere Fahrzeuge bieten genau dafür eine praktische Lösung.
Sie ermöglichen kurze und mittlere Strecken im gewohnten Umfeld und sind besonders dort sinnvoll, wo Bus und Bahn nur eingeschränkt oder gar nicht verfügbar sind.

So bleibt Mobilität im Alltag erhalten! In Ihrem eigenen Tempo und auf vertrauten Wegen.

Die passende Lösung für Ihren Alltag

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Warum diese Fahrzeuge legal genutzt werden dürfen

Führerscheinfreie Fahrzeuge – auch bekannt als Krankenfahrstühle – dürfen in Deutschland ohne Führerschein im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden.

Sie sind als "Sonderkraftfahrzeug Krankenfahrstuhl" zugelassen und unterliegen einer klaren gesetzlichen Regelung. Dabei handelt es sich nicht um eine Ausnahme oder Grauzone, sondern um eine seit vielen Jahren bestehende Fahrzeugklasse.

Der Begriff „Krankenfahrstuhl“ ist eine rechtliche Bezeichnung und sagt nichts über den Gesundheitszustand des Fahrers aus. Diese Fahrzeuge werden von Menschen genutzt, die altersbedingt oder aus anderen Gründen nicht mehr Auto fahren dürfen, und trotzdem mobil bleiben möchten.

Gerade in ländlichen Regionen, in denen Bus, Bahn oder Taxis nur eingeschränkt verfügbar sind, stellen sie eine praktische, legale und unkomplizierte Lösung dar.

Wichtige Eckdaten auf einen Blick

  • 25km/h

    Höchstgeschwindigkeit
  • Lieferung

    Deutschlandweit
  • 2002

    Bis Baujahr (Bestandsschutz)
  • 160ccm

    Honda Benzinmotor

Gerne erklären wir Ihnen die rechtlichen Hintergründe persönlich und beantworten Ihre Fragen in Ruhe.

Was es mit der Erstzulassung vor 2002 auf sich hat

Kraftstoffbetriebene Krankenfahrstühle durften in Deutschland bis August 2002 als Neufahrzeuge zugelassen werden. Mit einer gesetzlichen Änderung wurde diese Möglichkeit beendet. Fahrzeuge, die bereits vor diesem Zeitpunkt zugelassen waren, genießen seitdem sogenannten Bestandsschutz. Sie dürfen weiterhin im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden und sind rechtlich vollständig erlaubt
(Übergangsregelung Fahrerlaubnis-Verordnung, § 76 FeV).

Diese Regelung besteht seit vielen Jahren und stellt keine Ausnahme oder Grauzone dar. Der gesetzliche Begriff „Krankenfahrstuhl“ beschreibt dabei ausschließlich die Fahrzeugklasse und sagt nichts über den Gesundheitszustand des Fahrers aus.

Wir haben uns darauf spezialisiert, genau diese Fahrzeuge fachgerecht zu restaurieren und dauerhaft verkehrssicher zu halten, damit sie auch heute noch zuverlässig im Alltag genutzt werden können.

Häufige Fragen

Haben sie weitere Fragen? Dann kontaktieren sie uns doch!

1. Brauche ich wirklich keinen Führerschein?

Für diese Fahrzeuge ist kein Führerschein erforderlich.

Die Regelung ist gesetzlich festgelegt (§ 76 Fahrerlaubnis-Verordnung) und gilt ausschließlich für Fahrzeuge, die offiziell als „Sonstiges Kraftfahrzeug Krankenfahrstuhl“ zugelassen sind.

Wichtig ist dabei:
Ein normales Fahrzeug, das lediglich auf 25 km/h gedrosselt wurde, gilt rechtlich nicht automatisch als führerscheinfrei.

Wenn Sie unsicher sind, ob ein bestimmtes Fahrzeug unter diese Regelung fällt, beraten wir Sie gern persönlich und unverbindlich.

2. Wie weise ich bei einer Kontrolle nach, dass ich keinen Führerschein brauche?

Beim Kauf erhalten Sie von uns alle erforderlichen Unterlagen, aus denen eindeutig hervorgeht, dass es sich um ein führerscheinfreies Fahrzeug handelt.

Diese Fahrzeugpapiere müssen Sie bei jeder Fahrt mitführen und können sie bei einer Kontrolle problemlos vorzeigen.

Damit ist für Polizei oder Ordnungsbehörden klar ersichtlich, dass für dieses Fahrzeug kein Führerschein erforderlich ist.

3. Wie schnell fahren die Fahrzeuge?

Unsere Krankenfahrstühle fahren maximal 25 km/h.

Diese Höchstgeschwindigkeit ist gesetzlich festgelegt und eine Voraussetzung dafür, dass die Fahrzeuge ohne Führerschein gefahren werden dürfen.

Die Geschwindigkeit ist für kurze und mittlere Strecken im Alltag ausgelegt, zum Beispiel für Einkäufe, Arztbesuche oder Fahrten im näheren Wohnumfeld.

4. Wo darf ich damit fahren?

Mit unseren Fahrzeugen dürfen Sie auf allen öffentlichen Straßen fahren, auf denen auch normale Pkw unterwegs sind
Mit zwei Ausnahmen:

🚫 Keine Autobahnen
🚫 Keine Kraftfahrstraßen

Diese Straßen sind gut erkennbar an den blauen Verkehrsschildern.

Wichtig:
Gehwege und Radwege dürfen nicht befahren werden.

5. Wie funktioniert die Anmeldung des Fahrzeugs?

Die Anmeldung erfolgt über ein Mopedkennzeichen.

Unsere Fahrzeuge werden über ein sogenanntes Mopedkennzeichen versichert. Ein Besuch bei der Zulassungsstelle ist dafür nicht erforderlich.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Anmeldung und erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie das Kennzeichen erhalten.

6. Kann ich das Fahrzeug finanzieren oder in Raten zahlen?

Ja, eine Finanzierung oder Ratenzahlung ist möglich.

Wir bieten sowohl Ratenzahlung als auch Finanzierung in Zusammenarbeit mit unserem Finanzierungspartner, der CreditPlus Bank, an.

Gerne besprechen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Lösung am besten zu Ihrer persönlichen Situation passt.

7. Kann ich einen Krankenfahrstuhl Probe fahren?

Ja, eine Probefahrt ist jederzeit möglich.

Sie können bei uns in Rüthen eine kostenlose Probefahrt vereinbaren.

Auf Wunsch bringen wir Ihnen das Fahrzeug auch zur Probefahrt nach Hause

In beiden Fällen bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung. Am schnellten geht das über die Funktion "TERMIN BUCHEN" Sie können uns aber auch gerne anrufen oder eine E-Mail schreiben.

8. Wie erfolgt die Wartung und Reparatur?

Unsere Fahrzeuge sind technisch einfach aufgebaut und robust.

Wartung und Reparaturen führen wir gern direkt in unserer hauseigenen Werkstatt durch. Alternativ können Sie auch eine Werkstatt bei Ihnen vor Ort mit der Wartung oder Reparatur beauftragen.

Die benötigten Ersatzteile halten wir auf Lager. Diese können Sie entweder über unseren Teileshop oder ganz unkompliziert per E-Mail oder Kontaktformular bei uns bestellen.

9. Kann ich das Fahrzeug auch im Winter fahren?

Ja, die Fahrzeuge können auch im Winter genutzt werden.

Unsere Fahrzeuge sind vollverkleidet und wettergeschützt. Grundsätzlich statten wir sie mit Winterreifen aus, sodass sie auch bei winterlichen Straßenverhältnissen sicher genutzt werden können.

Für zusätzlichen Komfort im Winter empfehlen wir die optionale Standheizung. Die serienmäßige Heizung ist für den Fahrbetrieb ausreichend, bei Schnee und Eis kann eine Standheizung jedoch das Enteisen der Scheiben und das Vorwärmen des Fahrzeugs deutlich erleichtern.

Gerne beraten wir Sie, welche Ausstattung für Ihre Nutzung sinnvoll ist.

10. Darf ich jemanden mitnehmen?

Ob eine weitere Person mitgenommen werden darf, hängt vom Fahrzeugalter ab.

Fahrzeuge mit einer Erstzulassung zwischen Juli 1999 und August 2002 sind als Einsitzer zugelassen. In diesen Fahrzeugen darf keine weitere Person mitgenommen werden. Auch dann nicht, wenn ein zweiter Sitz vorhanden ist. Eine Mitnahme einer zweiten Person wäre in diesem Fall rechtlich nicht zulässig und kann als Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis gewertet werden.

Wenn Sie regelmäßig eine zweite Person mitnehmen möchten, benötigen Sie ein Fahrzeug, das bis Juni 1999 als „Sonstiges Kraftfahrzeug Krankenfahrstuhl“ zugelassen wurde.

Gerne beraten wir Sie, welches Modell für Ihre persönlichen Anforderungen geeignet ist.

Unsere Kunden berichten aus eigener Erfahrung

Viele unserer Kundinnen und Kunden kommen zu uns, weil sie eine neue Lösung für ihre Mobilität suchen und dabei unsicher sind.
Deshalb stehen bei uns Vertrauen, ehrliche Beratung und Zeit für Ihre Fragen im Mittelpunkt.
Das zeigen auch die Bewertungen unserer Kundinnen und Kunden bei Google.

Unsere Kundenbewertungen
  • ...Man glaubt es kaum, wie freundlich, geduldig, kompetent und zuvorkommend dort alle sind....

    Karl Meier
  • ...Super Service, nette Berater. Ich habe mich hier echt gut aufgehoben gefühlt...

    Christopher Mawson
  • ... Ich muss sagen, so gut bin ich noch nie beraten worden wie gestern!! ...

    Matthias Schmidt
  • ... Klare Empfehlung: Große Auswahl, lockere Atmosphäre, sympathische Mitarbeiter, beste Beratung! Jederzeit wieder! ....

    Stefanie Garthmann
  • ... Bei Gamma Fahrzeuge GmbH ist mein Auto in guten Händen ...

    Sonja B.
  • ... hingefahren und mit einer klasse Beratung mein Wunschfahrzeug gefunden. Das ganze Team ist freundlich und motiviert....

    markus mueller

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⭐ 4,7 von 5 Sternen · über 380 Bewertungen

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Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

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Elmespöten 12-16 | 59602 Rüthen
Öffnungszeiten

Montags bis Freitags
von 7:30Uhr bis 18 Uhr

Öffnungzeiten am Samstag finden sie immer aktuell bei Google Maps

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