
Anhängerkupplung für Leichtkraftfahrzeuge
Wir werden häufig gefragt, ob es für Aixam-Fahrzeuge bzw. Leichtkraftfahrzeuge allgemein die Möglichkeit gibt, diese mit einer Anhängerkupplung auszustatten.
Bisher haben wir bei Anfragen immer geantwortet:
Ja, beim Aixam D-Truck, aber sonst nirgends.
Denn für den D-Truck gibt es eine originale Anhängerkupplung direkt von Aixam.
Für alle anderen Modelle existiert weder von Aixam noch von Drittanbietern ein entsprechendes Angebot.
Oft kommt dann die Nachfrage:
„Kann man sich die Anhängerkupplung nicht einfach selbst bauen?
Die Fahrzeuge müssen ja sowieso nicht zum TÜV – also warum nicht?“
Genau diese Frage wollen wir in diesem Artikel einmal etwas genauer beleuchten. Außerdem schauen wir uns an, warum Aixam selbst keine Anhängerkupplung für seine Personen-Leichtkraftfahrzeuge anbietet.
Die Grundlagen
Leichtkraftfahrzeuge gehören zur Fahrzeugklasse L6e.
Diese wird nochmals in zwei Unterkategorien unterteilt:
-
L6e-BP – Fahrzeuge zur Personenbeförderung
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L6e-BU – Fahrzeuge zur Güterbeförderung
Der Aixam D-Truck gehört also in die Kategorie L6e-BU,
alle anderen Aixam-Modelle – wie z. B. der City, Coupé oder eCity – gehören zur Klasse L6e-BP.
Was sagt das Gesetz?
Wir haben die gesetzliche Grundlage für L6e-Fahrzeuge, also die EU-Verordnung Nr. 168/2013, genau geprüft.
Ziel war herauszufinden, warum ausschließlich L6e-BU-Fahrzeuge mit einer Anhängerkupplung ausgestattet werden.
Das Ergebnis:
Wir konnten keinen Artikel, Absatz oder Anhang finden, der eine Anhängerkupplung für L6e-BP-Fahrzeuge ausdrücklich ausschließt.
Ebenso gibt es keine Leistungs- oder Gewichtsgrenze, die sich direkt auf das Ziehen eines Anhängers mit einem L6e-BP bezieht.
Auch in den delegierten Verordnungen (EU) 44/2014 oder 134/2014 findet sich dazu kein Verbot.
Woher kommt also der Unterschied in der Praxis?
Der entscheidende Punkt liegt in der Typgenehmigung. Der Anhängerbetrieb ist ein separater Teil dieser Genehmigung und wird nach der UNECE-Regel Nr. 55 geprüft. Diese legt die technischen Anforderungen an Kupplungseinrichtungen fest.
Wenn ein Hersteller diesen Test nicht beantragt und keine Eintragung für Anhängerbetrieb in die Typgenehmigung aufnehmen lässt, darf das Fahrzeug keine Anhängerkupplung führen – ganz egal, ob es technisch möglich wäre oder nicht.
Warum machen die Hersteller das also nicht?
Im Fall von Aixam wäre eine grundlegende Umgestaltung des Rahmens nötig, um die nötige Stabilität für den Anhängerbetrieb zu gewährleisten. Die gesetzliche 425-kg-Grenze für das Leergewicht ist ohnehin schon ausgereizt. Eine Verstärkung im Heckbereich würde das Fahrzeug über das zulässige Gewicht bringen, außerdem müsste das gesamte Sicherheitskonzept überarbeitet werden – das Heck dient aktuell als Knautschzone, hier müsste Sichergestellt werden, dass das trotz Verstärkung so bleibt.
Warum Aixam diesen Weg nicht geht
Unsere Vermutung:
Bei Aixam sieht man schlicht keinen wirtschaftlichen Bedarf.
Die Entwicklung eines verstärkten Rahmens, zusätzliche Gewichtseinsparungen an anderer Stelle und neue Zulassungstests würden enorme Kosten verursachen. Für ein Feature, das vermutlich nur eine Handvoll Kunden wirklich nachfragen würde.
Diese Kosten müssten auf alle Fahrzeuge umgelegt werden, was die Fahrzeuge unnötig teurer machen würde.
Kann ich mir dann eine Anhängerkupplung selbst bauen?
Ganz klar: Jein – aber eher nein.
Theoretisch wäre das möglich. Und weil Leichtkraftfahrzeuge nicht TÜV-pflichtig sind, könnte man denken:
„Ich bau mir einfach selbst was dran – was soll passieren?“
Leider erlischt damit trotzdem die Betriebserlaubnis. Denn sobald eine AHK montiert wird, die nicht Bestandteil der Typgenehmigung ist, müsste sie vom TÜV einzeln geprüft und eingetragen werden.
Das geht nur mit:
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einer aufwändigen Einzelprüfung oder
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einem Teilegutachten, das ebenfalls umfangreiche Prüfungen erfordert.
Beides ist in der Praxis so teuer und aufwändig, dass eine Nachrüstung wirtschaftlich keinen Sinn ergibt.
Fazit
Wer mit dem Führerschein AM einen Anhänger ziehen möchte kommt nicht am Aixam D-Truck vorbei.
Es gibt aktuell weder von Aixam noch von Drittanbietern eine Anhängerkupplung für andere Modelle. Eine Eigenkonstruktion wäre zwar theoretisch machbar, führt aber in der Praxis zum Verlust der Betriebserlaubnis. Damit ist das Ganze eben nur eine theoretische Möglichkeit.