Cockpit eines Agora 160 im Straßenverkehr

Führerscheinfrei mobil – was genau ist eigentlich ein „Krankenfahrstuhl“?

Viele haben den Begriff schon einmal gehört – doch kaum jemand weiß, was sich wirklich dahinter verbirgt. Dabei sind sogenannte Krankenfahrstühle bis heute ein spannendes und in Deutschland führerscheinfreies Fortbewegungsmittel. Nicht nur für Kranke oder eingeschränkte Personen, sondern für jeden.

Was ist ein Krankenfahrstuhl?

Ein Krankenfahrstuhl im Sinne des § 4 FeV ist ein spezielles Fahrzeug, das ursprünglich für Menschen mit eingeschränkter Mobilität gedacht war. Es wurde aber von höchstrichterlicher Stelle bestätigt, das ein Krankenfahrstuhl von jedermann Fahrerlaubnisfrei bewegt werden darf BVerwG 3 C 39.01

Typisch sind vier Räder, eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h, ein Leergewicht von maximal 300 kg sowie ein Elektroantrieb.

Anders als Leichtkraftfahrzeuge bis 45km/h (z. B. Aixam, Ligier oder Microcar), die ab 15 Jahren mit dem Führerschein der Klasse AM gefahren werden dürfen, kann ein Krankenfahrstuhl komplett ohne Führerschein bewegt werden.

Was macht Krankenfahrstühle von GAMMA Fahrzeuge besonders?

GAMMA Fahrzeuge hat sich auf die Aufbereitung älterer Krankenfahrstühle spezialisiert, die heute unter das Übergangsrecht des § 76 Nr. 2 FeV fallen.

Dort ist geregelt, dass Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. September 2002 als Krankenfahrstuhl zugelassen wurden, Bestandsschutz genießen.

Das bedeutet: Wer heute ein solches Fahrzeug besitzt oder erwirbt, darf es weiterhin ohne Führerschein im öffentlichen Straßenverkehr fahren – sofern es den technischen Vorschriften entspricht und auf maximal 25 km/h begrenzt ist.

Welche Voraussetzungen muss ein Krankenfahrstuhl nach § 76 erfüllen?

  • Erstzulassung vor dem 1. September 2002
  • Zulassung als „Sonstiges Kraftfahrzeug Krankenfahrstuhl“ (erkennbar an der grünen TÜV-Bescheinigung – wenn CoC-Papiere vorhanden sind, handelt es sich nicht um einen Krankenfahrstuhl, sondern um ein Leichtkraftfahrzeug)
  • Maximalgeschwindigkeit 25 km/h
  • Leergewicht bis 350 kg
  • Zulässiges Gesamtgewicht 500 kg
  • Zwei Sitzplätze bei Erstzulassung bis 30. 06. 1999
  • Ein Sitzplatz bei Erstzulassung vom 01. 07. 1999 bis 01. 09. 2002

Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, fällt das Fahrzeug unter die Ausnahme nach § 76 Nr. 2 FeV und darf führerscheinfrei, steuerfrei und TÜV-befreit gefahren werden.

Warum sind diese Fahrzeuge heute so gefragt?

Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2002 dürfen neue Fahrzeuge dieser Art nicht mehr als Krankenfahrstuhl zugelassen werden.

Heutige Krankenfahrstühle sind auf Elektroantrieb, 300 kg Leergewicht und maximal 110 cm Fahrzeugbreite begrenzt. Zudem darf der Fahrer keine Passagiere mitnehmen.

Das macht die älteren Modelle zu echten Raritäten – und zu einer der letzten Möglichkeiten, legal ohne Führerschein Auto zu fahren.

Gerade ältere Menschen, die ihren Führerschein verloren oder "freiwillig" abgegeben haben, nutzen diese Fahrzeuge als praktische und legale Mobilitätslösung.

Fazit

Krankenfahrstühle sind kein Relikt vergangener Zeiten, sondern ein Stück gelebte Freiheit.

Mit Bestandsschutz nach § 76 Nr. 2 FeV dürfen sie auch heute noch ohne Führerschein gefahren werden – vorausgesetzt, es handelt sich um ein echtes Original aus der Zeit vor 2002.

Wer also auf der Suche nach einem führerscheinfreien Fahrzeug ist, sollte genau hinsehen – denn nicht jedes „25 km/h-Auto“ fällt automatisch unter diese Regelung.

Immer wieder tauchen Angebote auf, bei denen aktuelle Leichtkraftfahrzeuge auf 25 km/h gedrosselt werden und Händler vage Formulierungen verwenden wie „möglicherweise auch mit Mofaprüfbescheinigung fahrbar“.

Das ist dann bewusst irreführend: Diese Fahrzeuge dürfen nicht ohne Führerschein gefahren werden.

Die Mofaprüfbescheinigung gilt ausschließlich für zwei- oder dreirädrige Fahrzeuge – also etwa klassische Mofas oder Modelle wie die Piaggio Ape 50, wenn sie auf 25 km/h gedrosselt ist. Vier Räder sind hier klar ausgeschlossen.

Weitere Informationen und Quellen:
https://www.gamma-fahrzeuge.de/pages/fuhrerscheinfreie-sonderkraftfahrzeuge
https://www.gamma-fahrzeuge.de/pages/agora
https://www.gamma-fahrzeuge.de/pages/ligier
https://www.judicialis.de/Bundesverwaltungsgericht_BVerwG-3-C-39-01_Urteil_31.01.2002.html
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html

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